Alle Informationen zu NiSV
Woher kommt dieses NiSV so plötzlich? Und warum betrifft es mich? Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das verlangt, dass Menschen bei kosmetischen oder auch medizinischen Anwendungen vor nichtionisierender Strahlung geschützt werden müssen. Die NiSV ist eine Rechtsverordnung zu diesem Gesetz. Das heißt, sie ist eine Zusammenfassung von verbindlichen Vorschriften, die sicherstellt, dass dieses Gesetz auch eingehalten wird. Diese Vorschriften regeln sehr genau den Einsatz von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden.
Was ist in der NiSV geregelt?
Es ist geregelt, wer, welche Anwendung mit welchem Gerät durchführen darf.
Damit ist klar festgelegt, was nur von einem Arzt gemacht werden darf und was auch eine Kosmetikerin durchführen darf.
Es ist geregelt
Es ist geregelt
- welche Anforderungen ein Gerät mit nichtionisierender Strahlung erfüllen muss,
- welche Pflichten der Betreiber einer solchen Anlage hat
- was alles beim Einsatz von nichtionisierender Strahlung dokumentiert werden muss.
Und (was für alle Kosmetikerinnen und Kosmetiker wichtig ist) welche Anforderungen die anwendende Person erfüllen muss.
Die NiSV verlangt von jeder Person, die nichtionisierende Strahlung anwendet, dass Sie über einen sogenannten Fachkundenachweis belegen kann, dass Sie Kenntnisse hat,
- Über die rechtliche Situation
- Über die physikalischen Grundlagen der Geräte, die Sie einsetzt
- Darüber, wie nichtionisierende Strahlung im menschlichen Gewebe wirkt,
- Über Kontraindikationen und Nebenwirkungen entsprechender Anwendungen
- Und natürlich über die Planung und Durchführen der Anwendungen.